Der Kreisvorsitzende der Senioren-Union Eltville, Rudolf Kreckel,
macht auf Änderungen in der Patientenverfügung aufmerksam, die sich ggf. aufgrund der
Covid-19-Epedemie ergeben können. Denn durch den Coronavirus müssen Patienten
beatmet werden, so dass, wenn in der Verfügung eine künstliche Beatmung als nicht
gewünscht angegeben wurde, dieser Wunsch geändert werden muss, denn es genügt nicht,
wenn man „lebensverlängernde Therapien“ abgelehnt hat.
Deshalb raten wir allen Bürgerinnen und Bürgern, ihre Patientenverfügung zu prüfen und
wenn notwendig entsprechend abzuändern. Dazu steht Ihnen gerne unser Mitglied Joachim
Weckel, Rechtsanwalt und Notar a.D. im Büro Dr. Jung, Weckel, Felzer, unter der
Telefonnummer 06123-908090 bei Fragen zur Verfügung.

Wir gehen davon aus, dass es derzeit keine Patientenverfügungen gibt, in
der die Krankheit Covid-19 erwähnt ist. Behandelnde Ärzte werden sich
dann an den Text der Patientenverfügung halten und die Covid-19-
Erkrankung als eine normale Erkrankung behandeln“ so Rechtsanwalt
Joachim Weckel und der Kreisvorsitzende Rudolf Kreckel. „
Weiterhin gibt es
eine kostenfreie Prüfung der Patientenverfügung bei der Deutsche Stiftung
Patientenschutz“, so Kreckel.

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