Wahlen zum Europäischen Parlament

Was ist das Europäische Parlament?

Das Europäische Parlament (EP) ist das einzige direkt gewählte Organ in der EU. Seit 1979 werden seine Abgeordneten von den Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedsländer gewählt. Die wesentlichen Aufgaben des Parlaments sind:

  • Mitwirkung an der Gesetzgebung
  • Demokratische Kontrollrechte
  • Genehmigung des EU-Haushalts

Die Plenarsitzungen des EP werden in Straßburg abgehalten, die Ausschusssitzungen finden in Brüssel und Straßburg statt. Im Gegensatz zu nationalen Parlamenten kann das EP aber keine Gesetze vorschlagen – das Initiativrecht hat allein die Europäische Kommission .

Welche Aufgaben hat das Europäische Parlament?

Zusammen mit den Vertreterinnen und Vertretern der EU-Länder gestalten und beschließen die Abgeordneten neue Gesetze. Diese Gesetze beeinflussen viele Bereiche des Lebens in der Europäischen Union, wie Wirtschaft, Armutsbekämpfung, Umweltschutz und Sicherheit.

Die Abgeordneten setzen sich für wichtige Themen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ein. Dabei vertreten sie die Werte der Europäischen Union, wie die Achtung der Menschenrechte, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit.

Das Parlament genehmigt den EU-Haushalt und prüft, wie die Mittel verwendet werden. Außerdem wählt es den Präsidenten oder die Präsidentin sowie die Mitglieder der Europäischen Kommission, die dem Parlament Rechenschaft ablegen müssen. So sorgt das Europäische Parlament dafür, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in der EU gehört und vertreten werden.

Wie sieht die Arbeit der Parlamentsmitglieder aus?

Für die Abgeordneten ist die politische Ausrichtung wichtiger als die nationale Herkunft. Entsprechend ihrer Orientierung haben sich die Unionsmitglieder zur Europäischen Volkspartei (EVP) zusammengeschlossen. Innerhalb der Fraktionen können sich die Abgeordneten zu nationalen Delegationen zusammenschließen.

Viele der Abgeordneten spezialisieren sich auf bestimmte Politikfelder. Einige werden in entsprechende Ausschüsse gewählt. Ihre Aufgabe ist es, diese Themen für die Debatte während der Parlamentssitzung vorzubereiten.

Was kann mein Abgeordneter oder meine Abgeordnete für mich und meine Region tun?

Das Parlament, genauer gesagt seine einzelnen Abgeordneten, sind oftmals die ersten Ansprechpersonen für die Bürgerinnen und Bürger, wenn es um europäische Fragen geht. Die Abgeordneten vertreten ihren Wahlkreis im Europäischen Parlament. Durch sie finden regionale Themen und Interessen dort Gehör. Gleichzeitig können die Bürgerinnen und Bürger direkt Kontakt mit ihren Abgeordneten aufnehmen – etwa eine Bürgeranfrage stellen.

Wenn man möchte, dass das Parlament zu einem bestimmten Thema tätig wird, kann man eine Petition einreichen (per Post oder online). Petitionen können alle Themen betreffen, die in den Zuständigkeitsbereich der EU fallen.

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